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Ausgabe 03 2024

KOMPASS – Newsletter der 4PROCESS AG

Sehr geehrter Interessent,


in dieser Ausgabe unseres Newsletters KOMPASS informieren wir Sie über interessante SAP-Neuerungen, vergangene Events sowie rechtliche Hinweise.


SAP Business Application Studio: SAP Fiori für SAP S/4HANA bietet mehr als drei Tausend praktische SAP Fiori-Apps an. Wir begleiten Sie auf Ihrer Reise zu Aktivierung, individueller Erweiterung und Ausbau der Geschäftsprozesse im SAP S/4HANA auf der modernen Fiori Oberfläche (UI5).  

  Durch die Entwicklung von kundeneigenen Fiori Applikationen in unterschiedlichen Geschäftsbereichen realisieren wir innovative Lösungen und Wettbewerbsvorteile für unsere Kunden. Für die Entwicklung von Fiori Apps (UI5) im eigenen SAP S/4HANA System ist SAP Business Application Studio (BAS) notwendig.    

SAP BAS ist die nächste Generation der SAP Web IDE und stellt eine leistungsstarke und moderne Entwicklungsumgebung dar, die auf die effiziente Entwicklung von Applikationen für die Unternehmen zugeschnitten ist. SAP BAS steht als Service der SAP Business Technology Plattform zur Verfügung und kann bereits ab einer Anzahl von einem User abonniert werden.   

Wir freuen uns auf Ihre Anfragen über SAP Fiori Applikationen. 


Video SAP S/4HANA Public cloud: Vorteile der innovativen Unternehmenssoftware von SAP 

  4process zeigt die strategischen Vorteile einer Implementierung der innovativen SAP S/4HANA Cloud, public edition auf.   

  • Was sind die Hauptargumente für die Einführung von SAP S/4HANA Public Cloud?
  • Welche besonderen Geschäftsvorteile bietet die Lösung?
  • Sind individuelle Anpassungen möglich?
  • Was ist unser Anspruch an eine Cloud-Software?

WEITERE NEWS:

4process @ INN.KUBATOR

Wer hätte gedacht, dass es digitale Bild- und Texterkennung schon seit den 30er Jahren gibt?
Das und vieles mehr erfuhren die Gäste bei Innovation.einfach.erklärt | Bilderkennung & OCR im INN.KUBATOR.

Prof. Sauer vom Lehrstuhl für Mathematik mit Schwerpunkt Digitale Bildverarbeitung an der Uni Passau erläuterte die Grundlagen der Bild- und Texterkennung. Ein wichtiges Thema dabei waren auch die Grenzen der Technologie, wie die Maschine denkt und warum manche Dinge, die für uns Menschen glasklar sind, für die Erkennung kaum zu schaffen sind.

Für Unternehmen, die die Technologie anwenden möchten, war auch das Thema der Vorbereitung sehr spannend. Was kann ich vorab mit meinen Dokumenten tun, um die Ergebnisse positiv zu beeinflussen?

Im Austausch mit Dr. Sebastian Schinkinger und Julian Büttner von der 4process AG haben wir dann gemeinsam mit dem Publikum Anwendungsfälle diskutiert - mit all ihren Erfolgen und Herausforderungen, z.B. einer Rechnungsnummer, die plötzlich links anstelle von rechts oben steht, oder Fahrzeugscheinen, die durch das Sicherheitspapier für OCR schlecht zu erkennen sind...

Auch nach dem Ende des offiziellen Teils wurde zwischen Gästen und Podium weiter fleißig diskutiert, es wurden Erfahrungen und Ideen ausgetauscht und voneinander gelernt.


4process @ Logimat

Gemeinsam mit unserem langjährigen Partner S&K Solutions GmbH waren wir letzte Woche auf der internationalen Fachmesse für Intralogistik-Lösungen und Prozessmanagement LogiMAT in Stuttgart vertreten.

Dort haben wir unsere Supply-Chain-Management Lösungen 4process | Digital Labels und 4process | Mobile Framework vorgestellt.




Zwingende Steuer-berechnung rückwirkend ab Januar 2024

Mit dem BMF-Schreiben vom 23.02.2024 wurde der geänderte Programmablaufplan für 2024 veröffentlicht, der ab spätestens 01.04.2024 anzuwenden.

Durch die Änderung werden nun die Beitragsabschläge bei der Pflegeversicherung berücksichtigt. Bisherige Abrechnungen, die mit dem zuvor (am 03.11.2023) veröffentlichten Programmablaufplan für 2024 durchgeführt wurden, sind zu korrigieren. Bei Arbeitnehmern, die keinen Arbeitslohn mehr erhalten (z. B. Austritte in 2024) bzw. bereits eine Lohnsteuerbescheinigung für 2024 erhalten haben, kann lt. BMF-Schreiben auf eine Korrektur verzichtet werden. Wird optional eine Korrektur für Austritte oder Arbeitnehmer mit Lohnsteuerbescheinigungen im Jahr 2024 vorgenommen, wird eine korrigierte Lohnsteuerbescheinigung erstellt und übertragen.

Die Änderungen sind bereits per Hinweiskorrektur verfügbar und werden auch im April-Support-Package (geplante Bereitstellung erst am 11.04.2024) ausgeliefert.




Zwingende Aktualisierung der ELSTER ERiC-Version

Bei der jährlich durch die Finanzbehörde durchgeführten Anhebung der Mindestversionen wird i. d. R. das zum Jahreswechsel bereitgestellte fachliche Release (2023/2024: ERiC 39.2) als neue Mindestversion vorausgesetzt. Durch dieses Vorgehen sollen zwingende Software-Updates während des Jahres vermieden werden. Die Auslieferung der neuen Version 39.4 durch SAP wurde bereits durchgeführt. Ein Update ist bis spätestens Ende April zwingend notwendig.


Neue Datensatzversion BV-Beitragserhebung: zwingend erforderlich bei der Abrechnung von berufs-ständisch Versicherten

Zum 01.01.2024 wurde die Versionsnummer des Datensatzes DSBE für die Beitragserhebung der berufsständischen Versorgungseinrichtungen auf 05 erhöht. Die Änderungen zur neuen Datensatzversion waren nicht Teil des Jahreswechsel-Support Packages 23/24 und sind auch nicht im Xmas-Support Package enthalten. Bis zum 31.03.2024 können BV-Meldungen noch in der bisherigen Datensatzversion 04 übermittelt werden. Ab dem 01.04.2024 werden jedoch Meldungen in Version 04 abgelehnt.
Die neue Datensatzversion 05 beinhaltet keine Änderungen an der Meldungsstruktur.


e-Rechnungspflicht verschoben

Die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungstellung gilt ab 01.01.2025.
Allerdings wird es zwischen 2025 und 2027 eine Übergangsregelung geben (§ 27 Abs. 38 UStG-E (gem. Vermittlungsergebnis v. 21.2.2024, zuvor Abs. 39). Sie sind ab 01.01.2025 trotzdem verpflichtet, elektronische Rechnungen empfangen zu können.


 



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