Gemäß Unternehmensbasisdatenregister-gesetz (UBRegG) ist das Statistische Bundesamt beauftragt, ein Basisregister aufzubauen. Es handelt sich dabei um eine zentrale Stelle, an der alle Unternehmensdaten gespeichert werden, um sie künftig Behörden und Institutionen zum Abruf zur Verfügung zu stellen.
Zur Übermittlung der Unternehmensnummer-Betriebsnummer-Kombination ist es erforderlich, dass im Zeitraum Februar 2024 bis Mai 2024 für alle relevanten Betriebsnummern einmalig eine Erstmeldung für die Unternehmensnummer (Abgabegrund 09) erstellt und übertragen wird. Zu Testzwecken kann diese Meldung bereits im Januar im Testsystem erstellt werden.